Zwar sei zutreffend, dass der Beklagte vor der Eheschliessung rund DM 300'000.00 (rund € 150'000.00) Schulden gehabt habe, doch sei dieser Kredit Anfang 2002 kurz nach der Eheschliessung getilgt worden. Somit seien die Schulden in der Ehe trotz regelmässiger Abzahlungen weiter angestiegen, womit es sich bei den bis zur Trennung aufgelaufenen Schulden um eheliche Schulden handle. Gegenteilige Aussagen der Klägerin seien mit den Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen des Treuhandbüros I._____ widerlegt, zumal die Schulden in der Ehe sogar über das Mass der vorehelichen Schulden gestiegen seien.