Die Klägerin habe die Schulden als Hypothekarkredite bei der mündlichen Veranlagung (gemeint wohl Verhandlung) vom 10. November 2022 bestätigt. Fakt sei, dass die Parteien in der Ehe aufgrund von Überentnahmen und Steuerrückständen sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz massiv Schulden angehäuft hätten, was sowohl im Scheidungs- als auch im parallel anhängigen Verfahren auf Abänderung des Unterhalts aus dem Eheschutzverfahren mehrfach vorgetragen worden sei. Zwar sei zutreffend, dass der Beklagte vor der Eheschliessung rund DM 300'000.00 (rund € 150'000.00) Schulden gehabt habe, doch sei dieser Kredit Anfang 2002 kurz nach der Eheschliessung getilgt worden.