Sodann seien transitorische Passiven in der Regel Forderungen, die erst im Folgejahr anfielen. Entsprechend sei nicht ersichtlich, inwiefern es sich bei den transitorischen Passiven um ehebedingte Schulden handle, wenn diese doch erst im Folgejahr (gemeint offensichtlich das Jahr 2018 nach der Trennung im Mai 2017) angefallen seien. Was schliesslich die drei Positionen "übrige Passiven" in der Steuererklärung 2017 anbelange, sei unerfindlich und nicht nachgewiesen, um was für Schulden es sich dabei handle.