Weiter könne der Steuerklärung 2017 ein Firmendarlehen von Fr. 32'000.00 entnommen werden, bei dem es sich bereits faktisch nicht um ehebedingte Schulden handeln könne, ansonsten das Darlehen zweckentfremdet würde. Zu den in der Steuererklärung 2017 enthaltenen transitorischen Passiven hielt die Vorinstanz fest, dass Privatpersonen normalerweise über keine transitorischen Passiven verfügten, weil sie keine Finanzbuchhaltung führten, es sei denn, es würde eine Einzelunternehmung bestehen. Sodann seien transitorische Passiven in der Regel Forderungen, die erst im Folgejahr anfielen.