neuer Unterhaltsbeitrag (aufgerundet auf ganze Franken) = ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand November ursprünglicher Indexstand per September 2023 von 106.3 Punkten 5. 5.1. Die Vorsorgeeinrichtung von B._____, die […], wird gestützt auf Art. 280 ZPO und Art. 22 FZG richterlich angewiesen, vom Vorsorgeguthaben von B._____ ([…]) den Betrag von Fr. 39'447.25 inkl. Zins seit dem 15. Dezember 2019 auf das Freizügigkeitskonto von A._____ ([…]) bei der Freizügigkeitsstiftung […] zu überweisen. 5.2. Der Vorsorgeausgleich allfälliger in Deutschland angesparter Vorsorgeguthaben wird vorbehalten und hat durch die zuständige deutsche Behörde zu erfolgen.