3. Die Anträge Nr. 1 (Herausgabe Atmos-Uhr) und Nr. 2 (Herausgabe Haustürschlüssel Liegenschaft in R._____) der Duplik vom 22. November 2021 (Klägerin) seien vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann, eventualiter sei die Klägerin zu verpflichten, die Atmos-Uhr sowie die Haustürschlüssel zur Liegenschaft in R._____ Zug um Zug gegen Herausgabe der von ihr beantragten Schlüssel, Gegenstände und Möbel nach Ziffer 2 zu erfüllen.