6. Es seien sämtliche parallel anhängige Verfahren (Abänderungsklagen Eheschutz, SF.2019.21 / VF.2020.4 und das Verfahren der negativen Feststellungsklage (OZ.2019.6)) mit dem hier vorliegende Scheidungsverfahren zu verbinden." 2.7. Mit Eingabe vom 26. November 2021 reichte der Beklagte einen Nachtrag zur Duplik ein. 2.8. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2021 nahm die Klägerin Stellung zur Duplik inkl. des Nachtrags vom 26. November 2021: " 1. Die Klägerin hält an den in der Klageschrift vom 11.5.2021 sowie in der Replik vom 21.9.2021 gestellten Anträgen fest.