2.2. Nachdem auf ein vom Beklagten im Eheschutzverfahren gestelltes Ausstandsbegehren nicht eingetreten (Beschluss vom 12. März 2020) und eine vom Beklagten vor dem Amtsgericht R._____ eingereichte Scheidungsklage mit Beschluss vom 18. März 2020 wegen "doppelter Rechtshängigkeit als unzulässig abgewiesen" worden war, fand am 7. September 2020 vor dem Gerichtspräsidium Muri die Einigungsverhandlung statt. Danach blieb das Verfahren bis 29. Januar 2021 sistiert (Verfügungen vom 7. September 2020 und 3. Dezember 2020).