1. Die Parteien heirateten am 22. Dezember 2000 vor dem Zivilstandsamt Q._____. Ihre gemeinsame Tochter C._____, geboren am tt.mm. 2001, ist volljährig. 2. 2.1. Mit Klage vom 13. Dezember 2019 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri folgende Begehren: " 1. Die am 22.12.2000 in Q._____ geschlossene Ehe der Parteien sei nach Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin an ihren persönlichen Unterhalt monatliche im Voraus zahlbare Unterhaltsbeiträge von 6'434 CHF zu bezahlen. 3. Die Unterhaltsbeiträge seien gerichtsüblich zu indexieren.