3.3.2.2. Werden unmögliche Bedingungen vereinbart, so gelten diese als nicht vorhanden. Suspensiv bedingte Rechtsgeschäfte kommen somit nicht zustande, ausser die Parteien hätten das Rechtsgeschäft auch ohne Bedingung abgeschlossen. Resolutiv bedingte Rechtsgeschäfte sind demgegenüber gültig zustande gekommen. Wird die Bedingung nachträglich unmöglich, liegt ein Ausfall der Bedingung vor. Suspensiv bedingte Rechtsgeschäfte kommen nicht zustande; resolutiv bedingte Rechtsgeschäfte gelten endgültig (GAUCH/SCHLUEP/EMMENEGGER, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil II, 11. Aufl. 2020, N. 3989; BSK OR I-WID- MER/COSTANTINI/EHRAT, 7. Aufl. 2020, N. 2 zu Art.