2020, N. 1 zu Art. 243 m.w.N.). Die Annahme des Beschenkten kann demgegenüber formfrei - 10 - erfolgen, sofern der Beschenkte Kenntnis von der Schenkungsabsicht des Schenkers hat. Soweit mit der Schenkung keine Auflagen oder Bedingungen verbunden sind, darf eine stillschweigende Schenkungsannahme vermutet werden (VOGT/VOGT, a.a.O., N. 1 zu Art. 244 m.w.N.).