eines Reservationsvertrags durch den Kläger zum Kauf einer zuvor mit dem Beklagten 1 besichtigten Eigentumswohnung in Q._____ (act. 58 f.; Replikbeilage 8). Kurze Zeit nachdem der Kaufvertrag über diese Eigentumswohnung dann nicht habe erfolgreich abgeschlossen werden können (Replikbeilage 9), habe der Kläger die Fr. 50'000.00 dem Beklagten 1 am 26. Juli 2018 wieder zurückbezahlt (angefochtener Entscheid E. 3.2.3). Unter Würdigung all dieser Umstände vor und nach Abschluss des Schenkungsversprechens vom 29. September 2017, schloss die Vorinstanz auf den wirklichen Willen der Parteien, wonach Ziff.