2.3.2. Der Kläger bringt in seiner Berufung vor, es gebe einen Entwurf des Schenkungsversprechens vom 6. Juli 2017, einen abgeänderten Entwurf des Schenkungsversprechens vom 13. September 2017 und eine E-Mail von Rechtsanwalt E._____ vom 21. September 2017 (Berufung / Ergänzender Sachverhalt; Berufungsbeilagen 4 ff.).