2. Die Beklagte, C._____ sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von CHF 100'000.00 zu bezahlen, je zuzüglich Verzugszins zu 5 % seit dem 31.10.2017. 3. Dem Kläger, sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen, gemäss Einschreiben vom 18.07.2022." 2.2. 2.2.1. Mit Klageantwort vom 13. Oktober 2022 beantragte der Beklagte 1 die kostenfällige Abweisung der Klage. Eventualiter sei er zu verpflichten, dem Kläger nur Fr. 25'000.00 zu bezahlen. 2.2.2. Mit Klageantwort vom 17. Oktober 2022 beantragte die Beklagte 2 die kostenfällige Abweisung der Klage.