sich haben wollte. Nachdem er sich geweigert hatte, der Klägerin die Gegenstände zu retournieren, erstattete diese Strafanzeige. Im Rahmen der gegen den Beklagten eröffneten Strafuntersuchung wurden diverse Gegenstände sichergestellt (Klagebeilage 5). Mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 7. Oktober 2020 wurde der Beklagte vom Vorwurf des Diebstahls und Hausfriedensbruchs freigesprochen sowie die Beschlagnahme aufgehoben (Klagebeilage 7).