ohne weitere Begründung – die Anordnung "einzig" einer Beistandschaft als ungenügend rügt und moniert, dass die KESB unter dem Vorsitz der Gesuchsgegnerin trotz Offerte aller möglicher Beweise nichts unternommen habe (vgl. Eingabe des Gesuchstellers vom 28. Oktober 2023 S. 5). In einem gerichtlichen Verfahren werden Abklärungen nicht ins Blaue hinein getätigt, sondern im Hinblick auf die konkret gestellten Rechtsbegehren bzw. verlangten Massnahmen.