2.3. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2023 teilte die Klägerin mit, dass sie auf eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch verzichte. 2.4. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2023 äusserte sich der Gesuchsteller unaufgefordert zur Stellungnahme der Gerichtspräsidentin (im Folgenden Gesuchsgegnerin). Das Obergericht zieht in Erwägung: