7.2. Den für die Berechnung der Gerichtskosten massgebliche Streitwert für das obergerichtliche Verfahren bezifferte das Obergericht in seinem Urteil vom 16. September 2010 auf Fr. 11'962'390.40. Dieser setze sich zusammen aus den Ausgleichungsforderungen der Kläger in Höhe von - 41 -