5. 5.1. 5.1.1. Mit ihrer Klage verlangten die Kläger gestützt auf Art. 626 Abs. 2 ZGB die Ausgleichung der Beträge von insgesamt Fr. 12'114'551.00 und € 45'642.55 infolge von Zuwendungen des Erblassers an die Beklagten (Klagebegehren Ziff. 4). Sie machten zahlreiche unterschiedliche Zuwendungen geltend, insbesondere (1.) zu tiefe Mietzinsen, welche die I._____ der F._____, an welcher die Beklagten beteiligt waren, für das [...] gewährt habe, sowie (2.) die unentgeltliche Benutzung von Wohnungen im Eigentum der I._____ durch die Beklagten persönlich oder die Kollektivgesellschaft und (3.) Zuwendungen der I.___