__ erworbenen Erbanteil erhält, auf Fr. 2'477'046.00 (Erbanteil inkl. von L._____ erworbener Anteil Fr. 4'246'296.00 ./. Wert der zugeteilten Aktien Fr. 1'769'250.00). Diese Ansprüche sind nicht zu verzinsen. Insofern bestätigte das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 das Urteil des Obergerichts vom 16. September 2010, welches auf die Appellation des Klägers in jenem Punkt nicht eingetreten ist (vgl. Erw. 5 des Bundesgerichtsurteils und Erw. 6.5.7. des Urteils vom 16. September 2010).