Kriterien um Widerklagebegehren handeln, die mit dem (teilweisen) Klagerückzug nicht dahinfielen (in diesem Sinne auch WOLF, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft, 2004, S. 99). 3.3.3. Gestützt auf die vom Obergericht geteilte Auffassung von ANTOGNINI handelte sich bei den betreffenden Klageantwort- und Duplikbegehren zwar nicht um Widerklagebegehren. Dennoch führte der (teilweise) Rückzug der Klagebegehren nicht zum Wegfall dieser Gegenbegehren, da diesen im Rahmen der Erbteilungsklage als actio duplex die Funktion einer Widerklage zukommt und das Dahinfallen dieser Begehren mit den praktischen Bedürfnissen einer Erbteilungsklage nicht vereinbar wäre.