3.2.3. Ein neuerer Teil der Lehre zieht die Rechtsnatur der Erbteilungsklage als "actio duplex" in Zweifel. Näher einzugehen ist vorliegend auf die von allen Parteien im vorliegenden Verfahren zitierte Lehrmeinung von AMMANN/SUT- TER-SOMM (a.a.O.). Diese Autoren stützen ihre Lehrmeinung auf ihre Auffassung bezüglich des Streitgegenstands einer Erbteilungsklage. Dieser umfasse nur die Liquidation der klägerischen Erbquote, nicht aber die Verteilung des gesamten Nachlasses (AMMANN/SUTTER-SOMM, a.a.O., S. 30 ff.; AMMANN, a.a.O., N. 440).