3.1.6. In diesem Punkt hiess das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde der Beklagten mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 gut, hob Dispositiv-Ziffer 1.3. des Entscheids des Obergerichts vom 31. März - 26 - 2020 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an das Obergericht zurück.