3. 3.1. 3.1.1. Mit Klagebegehren Ziff. 3 (Haupt- und Eventualantrag) beantragten die Kläger die Verpflichtung der Beklagten, eine bestimmte Anzahl von Stammund Stimmrechtsaktien in die Erbmasse einzuwerfen, sowie die Neuzuteilung dieser Aktien. Die Beklagten stellten ihrerseits eigene Anträge zur Aktienzuteilung (vgl. Klageantwortbegehren Ziff. 3.2., act. 148, Duplikbegehren Ziff. 3, act. 375 f.).