Die Einzelfirma des Erblassers wurde am tt.mm. 1978 in die Kollektivgesellschaft F._____.' umgewandelt, in welcher die Erblasserin bis zu ihrem Tod 1982, der Erblasser bis zu seinem Austritt am 23. Januar 1985 und die Beklagten bis heute als Gesellschafter fungier(t)en. Die I._____ verwaltet nebst dem I._____ weitere Liegenschaften ([...]). Am 10. Oktober 2001 teilte der Willensvollstrecker des Erblassers, Dr. AD._____, den Parteien die Aktien der I._____ zu, wobei die Klägerin – unter Berücksichtigung des dieser abgetretenen Erbteils von L._____ – 200 Stammaktien, der Kläger 100 Stammaktien und die Beklagten je 40 Stammaktien sowie je 600 - 24 -