Die daran wegen Minderjährigkeit nicht beteiligte Tochter L._____ trat ihren Erbteil am 26. Januar 1999 an die Klägerin ab. Bei Unterzeichnung des Erbvertrages betrieb der Erblasser E._____ im I._____ in Q._____ ein Hotel, ein Restaurant und eine Bäckerei als Einzelfirma. Im Erbvertrag vom tt.mm.jjjj wurde unter anderem festgehalten: " 4. Das Aktienkapital der I._____ von CHF 500'000.- wird zu gleichen Teilen auf die überlebenden Kinder, bzw. Kindesstämme verteilt, d.h. die Aktien werden den Erben so zugewiesen, dass jeder kapitalmässig gleich beteiligt ist.