3. Das Verfahren sei im Sinne der Verfahrensökonomie aufzuteilen in das Verfahren gemäss Ziffer 1 vorstehend zum einen und in das Verfahren gemäss Ziffer 2 vorstehend zum anderen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." 6.2. Am 15. Mai 2023 erfolgte eine Stellungnahme der Klägerin. - 23 - 6.3. Am 16. Mai 2023 reichten die Beklagten eine Stellungnahme ein. 6.4. Am 26. Juni 2023 liess sich der Kläger erneut vernehmen. 6.5. Am 6. Juli 2023 folgte eine weitere Stellungahme der Beklagten. 6.6. Mit Eingabe vom 14. Juli 2023 äusserte sich der Kläger erneut.