Stattdessen seien die Beklagten unter Berücksichtigung ihrer Erbquote von insgesamt 2/5 zu verpflichten, CHF 4.8 Mio. auszugleichen, insbesondere: Der Beklagte C._____ sei unter Berücksichtigung seiner Erbquote von 1/5 zu verpflichten, CHF 2.4 Mio. auszugleichen. Die Beklagte D._____ sei unter Berücksichtigung ihrer Erbquote von 1/5 zu verpflichten, CHF 2.4 Mio. auszugleichen. Dem Kläger 2, B._____, seien gemäss seiner Erbquote von 1/5 CHF 1.6 Mio. zuzuweisen.