1. Ziff. 2 sei soweit abzuweisen, wie der Kläger 2 bereits für seine Kontrollprämie abgefunden worden ist." 4.2.2. Mit Berufungsantwort vom 18. Januar 2019 beantragte der Kläger die kostenfällige Abweisung der Berufung und der Beschwerde der Beklagten, soweit darauf einzutreten sei. 4.2.3. Mit Stellungnahme vom 18. Januar 2019 zur Berufung der Klägerin stellte der Kläger die folgenden Anträge: " 1. Ziffer 3 der Anträge in der Berufung der Klägerin 1 vom 5. Oktober 2018 sei abzuweisen.