Eventualiter: Die Kläger werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, den Beklagten 3/5, d.h. Fr. 433'934.40 ihrer richterlich genehmigten Parteikosten von total Fr. 723'224.00 (inkl. MwSt von Fr. 53'572.15) zu bezahlen. 6. Eventualiter sei das Urteil der Vorinstanz vom 22. August 2018 aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST). [und r]ein vorsorglich […] eventualiter Beschwerde betreffend Ziff. 1 des angefochtenen Urteils mit folgenden Anträgen: