1.1. Die Klägerin 1 wird verpflichtet, 100 Aktien der Serie B (Stammaktien) der I._____ in die Erbmasse des Erblassers E._____, [...], gestorben am tt.mm. 1997, einzuwerfen. 1.2. Es wird festgestellt, dass den Parteien von den durch die Klägerin 1 in die Erbmasse eingeworfenen 100 Aktien der Serie B (Stammaktien) der I._____ gemäss dem Erbvertrag vom tt.mm.jjjj je ¼, somit 25 Stück, unter Anrechnung an den Erbteil zustehen.