1.1. Die Klägerin 1 sei in Gutheissung der Berufung zu verpflichten, 150 Aktien der Serie B (Stammaktien) der I._____ in die Erbmasse des Erblassers E._____, [...], gestorben am tt.mm. 1997, einzuwerfen. - 17 - 1.2. Die Beklagten seien zu verpflichten, je 25 Aktien der Serie B (Stammaktien) einzuwerfen. 1.3. Es sei festzustellen, dass den Beklagten von den eingeworfenen 200 Stammaktien je 1/3 unter Anrechnung an ihren Erbteil zustehen. 1.4. Den Beklagten seien von den eingeworfenen Aktien je 67 zuzuteilen und der Klägerin 1 66.