5. Eventualiter sei die Sache an das Bezirksgericht Baden zwecks Einholung eines neuen Gutachtens über den Kontrollwert sowie über die jeweiligen Anrechnungswerte der Stamm- und Stimmrechtsaktien der I._____ und zur Neubeurteilung zurückzuweisen. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer, zulasten der Berufungsbeklagten. [….] Prozessuale[r] Antrag: