" 1. In teilweiser Gutheissung der Appellation wird das Verfahren zum Entscheid über die Höhe des Anrechnungswerts der 25 zusätzlichen Stammaktien und der Frage, ob und allenfalls in welcher Höhe die Stimmrechtsaktien einen Mehrwert haben, sowie zur Ausfällung eines entsprechenden Endentscheids mit Regelung betreffend die erst- und zweitinstanzlichen Gerichts- und Parteikosten zurückgewiesen. 2. In teilweiser Gutheissung der Appellation werden die Gerichtsgebühr vor erster Instanz auf Fr. 92'945.00 und die Gerichtskosten insgesamt auf Fr. 94'095.00 festgesetzt.