6.2. Das unter 6.1 (verspätete Geltendmachung des Ausgleichungsdispenses) aufgeführte soll auch im Zusammenhang mit den zu tiefen Mietzinsen, der Parzelle [...] sowie den überlassenen Wohnungen gelten. Dabei sei - 13 - D._____ zu verpflichten CHF .und C._____ zu verpflichten CHF ........... mir solidarisch zu bezahlen. Durch RA zu berechnen. Vgl. Ausführung hinten. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Anschlussappellanten/Beklagten."