a) Anrechnung des [...] auf die übernehmenden Nachkommen gemäss Erbvertrag vom tt.mm.jjjj b) erbvertragliche Rente gemäss Erklärung des Erblassers vom tt.mm.jjjj c) minderpreisige Veräusserung eines Teils der [...]liegenschaft d) minderpreisige Gebrauchsüberlassung der [...]betriebsräume 4. Die gemäss Ziff. 3.1 bis 3.2.2 zugesprochenen Beträge seien ab 7. Oktober 2003 zu 5 % zu verzinsen. 5. Es sei die Gerichtsgebühr des Verfahrens vor Vorinstanz auf CHF 92'400.- festzusetzen. Es seien die Appellationsbeklagten und Beklagten zu verpflichten, die im Verfahren vor Bezirksgericht entstandenen Gerichts- und Parteikosten vollumfänglich zu tragen.