Dem Kläger B._____ seien gemäss seiner Erbquote von 1/5 CHF mindestens 1.6 Mio. zuzuweisen. Es sei der von den Beklagten auszugleichende Kontrollwert der Stimmrechtsaktien von CHF 4,8 Mio. ab 7. Oktober 2003 zu 5 % zu verzinsen. 3.1 Es sei festzustellen, dass eine Betrag von ????? auszugleichen sei: 3.2.1 Der Beklagte C._____ sei unter Berücksichtigung seiner Erbquote von 1/5 zu verpflichten, CHF 2'069'915.20 auszugleichen. Betreffend C._____ sei festzustellen, dass die folgenden Tatbestände ausgleichungspflichtige sind: