4. Es sei die Gerichtsgebühr des Verfahrens vor Vorinstanz auf CHF 92'400.- festzusetzen. Es seien die Appellationsbeklagten und Beklagten zu verpflichten, die im Verfahren vor Bezirksgericht entstandenen Gerichts- und Parteikosten vollumfänglich zu tragen. Eventuell: Die Gerichtskosten seien -9- hälftig auf Kläger und Beklagte zu verteilen; die Parteikosten seien wettzuschlagen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Appellaten/Beklagten."