3. Das Rechtsbegehren der Beklagten in Ziff. 3, wonach die Klägerin 1 zu verpflichten sei, den das Vorkaufsrecht ausübenden Aktionären je 25 Aktien der I._____ zu übertragen, sei abzuweisen und es sei festzustellen, dass das Vorkaufsrecht nicht rechtsgültig vereinbart worden ist;