Die Beklagten seien unter Berücksichtigung ihrer Erbquote von insgesamt 2/5 zu verpflichten, CHF 4.8 Mio. auszugleichen, insbesondere: Der Beklagte C._____ sei unter Berücksichtigung seiner Erbquote von 1/5 zu verpflichten, CHF 2,4 Mio. auszugleichen. Die Beklagte D._____ sei unter Berücksichtigung ihrer Erbquote von 1/5 zu verpflichten, CHF 2,4 Mio. auszugleichen. Der Klägerin A._____ sei gemäss ihrer Erbquote von 2/5 CHF 3,2 Mio. zuzuweisen. Dem Kläger B._____ seien gemäss seiner Erbquote von 1/5 CHF 1,6 Mio. zuzuweisen.