stehe, die vorsieht, dass die Stimmrechte der Aktien Serie A für jene Erben, die nicht im I._____ mitarbeiten, vorübergehend ruhen, bis sie ihre Mitarbeit bei der I._____ aufnehmen oder aufnehmen wollen. Die Beklagten als Verwaltungsräte der I._____ seien unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu verpflichten, die Kläger im Umfang der ihnen zugeteilten Aktien als Aktionäre im Aktienbuch einzutragen. Subeventualiter: Es sei festzustellen, dass der Kontrollwert der Stimmrechtsaktien einen Wert von CHF 8 Mio. habe.