O., N 4 zu Art. 91). - 20 - Ausgehend von einer Streitwertberechnung auf Basis des Bruttolohnes ergibt sich ein Anspruch von Fr. 9'939.00 (Fr. 1'175.60 für den ausstehenden Lohn bis 11. August 2021 sowie Fr. 8’763.40 für die Dauer bis zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Dazu kommt die Strafzahlung von Fr. 16'565.00 (5 x Fr. 3'313.00). Ein weiterer Bruttomonatslohn von Fr. 3'313.00 ist praxisgemäss für die Ausstellung des Arbeitszeugnis zu veranschlagen. Dies ergibt einen leicht höheren Streitwert von Fr. 29'817.00. Dennoch liegt auch mit dieser Berechnung der Streitwert unter Fr. 30'000.00.