6.4.5. Somit bleibt zu prüfen, ob weitere Gründe vorliegen, die gegen das Zusprechen einer Pönale sprechen. Die Beklagten machen wiederholten Diebstahl geltend. Wie oben ausgeführt, bestätigte der […] die effektiv abgerechneten […]Stunden. Auch in Bezug auf die vom Kläger bestätigten nachbezahlten Fr. 100.00 zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kann nicht von "Diebstahl" gesprochen werden. Wann der Kläger sonst Geld gestohlen haben soll, haben die Beklagten nicht dargelegt. Es verbleibt somit einzig der Vorwurf des wiederholten Verstosses gegen den Verhaltenskodex.