6.3.2. Gemäss den Beklagten sei auch die Stundenzahl auf der zweiten, detaillierteren Ausbildungskarte plausibler, […] (Berufungsantwort, Rz. 24). Daraus müsse gefolgert werden, die zweite Ausbildungskarte führe die tatsächlich abgehaltenen […] auf. Die pflichtwidrige fehlende Information der Beklagten über die Reproduktion der Ausbildungskarte sei als Vertuschungsversuch zu werten (Berufungsantwort, Rz.