Abklärungspflicht vor der fristlosen Kündigung durch die Beklagten mitzuberücksichtigen. Demgegenüber trete das Alter und die Dauer des Arbeitsverhältnisses in den Hintergrund. Im Lichte dieser Ausführungen sei von einer Pönale von vier Monatslöhnen à Fr. 3'313.00 auszugehen (Berufungsschrift, Rz. 22 f.)