Im Lichte dieser Umstände trage er eine Mitschuld am Aufkeimen des Diebstahlverdachts (angefochtener Entscheid, E. 4.2). Als weiteren Faktor berücksichtigte die Vorinstanz den Umstand, dass die Beklagten auf den Kläger (als einzigen Mitarbeitenden) angewiesen gewesen seien sowie das junge Alter des Klägers und die kurze Anstellungsdauer im 50%-Pensum. Aus diesen Gesamtumständen zog die Vorinstanz den Schluss, es sei von der Zusprechung einer Pönale abzusehen (angefochtener Entscheid, E. 4.2). - 11 -