Der Lohnanspruch bis 11. August 2021 ergibt sich ausgehend vom Bruttolohn von Fr. 1'175.58 abzüglich Fr. 112.33 (9.555%) für Sozialversicherungsbeiträge an AHV/IV/EO, ALV, NBUV, Krankentaggeld sowie Fr. 22.43 für die berufliche Vorsorge und Fr. 70.96 für die Nutzung des Fahrzeugs. Der Lohnersatz für die Dauer bis zur ordentlichen Kündigung berechnet sich vom Bruttolohn von Fr. 8'763.42 ausgehend (2 x Fr. 3'313.00 zuzüglich des pro rata-Anteils für August von Fr. 2'137.42) unter Abzug der Sozialversicherungsleistungen von Fr. 837.34 (9.555%), ohne Abzüge von Vor- sorge- und Fahrzeugbenützungsbeiträgen und in Anrechnung des BVG-