3. Die Beklagen werden solidarisch verpflichtet, dem Kläger den Betrag der richterlich festgesetzten Kostennote von total Fr. 11’726.70 (inkl. MwSt. und Auslagen) zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Berufungsbeklagten.“ 3.2. Mit Berufungsantwort vom 23. November 2023 stellten die Beklagten folgende Anträge: " 1. Die Berufung des Klägers vom 6. Oktober 2023 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Mwst). zu Lasten des Klägers.“ Das Obergericht zieht in Erwägung: