2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus der Entscheidgebühr für das Motivierte Urteil von Fr. 3'100.00. Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 3/5 mit Fr. 1'860.00 und den Beklagten zu 2/5 mit Fr. 1'240.00 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 3'100.00 verrechnet, so dass die Beklagten solidarisch dem Kläger Fr. 1'240.00 direkt zu ersetzen haben. -4- 2.2. Die Kosten für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 werden den Beklagten zu 2/5 mit Fr. 120.00 auferlegt. Diese Kosten haben die Beklagten dem Kläger direkt zu ersetzen.