1.2. Die Beklagten werden solidarisch verpflichtet, dem Kläger innert 20 Tagen nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids ein Arbeitszeugnis mit Angabe des 30.09.2021 als Endtermin mit nachfolgendem Inhalt auszustellen und dem Kläger postalisch zukommen zu lassen, unter Androhung der Bestrafung der Beklagten wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB (Bestrafung mit Busse) im Unterlassungsfalle: […] 1.3. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.